07.05.2023

Hunde für die Wohnung

Darf der Vermieter den Hund verbieten?

Viele Hundehalter setzen sich beim Umzug mit der Frage „Hunde für die Wohnung, darf ich das“ auseinander. Doch aufgrund von Wohnungsknappheit und generellen Vorbehalten gegen Hunde wird die Suche nach einer geeigneten Wohnung mit Hund zu einem zeitintensiven Problem. Wir zeigen euch, auf welche Weise ihr eure Chance auf dem Wohnungsmarkt verbessern könnt und wie die rechtliche Lage zum Thema Wohnungshunde ist.

Hunde für die Wohnung: Was müsst ihr beachten?

Die Anschaffung eines Hundes kann ein einschneidendes und lebensveränderndes Ereignis sein, das sich unter anderem in der Wohnsituation bemerkbar macht.

Folgende Aspekte sind bei der Wohnortwahl förderlich:

Die Umgebung: Achtet darauf, dass ihr in Wohnortnähe mit dem Hund spazieren gehen könnt. Feldwege oder eine nahegelegene Parkanlage wären dafür optimal. Für aktive Hunde wie den Border Collie, oder den Weimaraner ist es außerdem schön, wenn er sich stellenweise frei bewegen kann. Das geht an hochfrequentierten Orten (viele Radfahrer, ausgeprägter Straßenverkehr) aufgrund der potenziellen Sicherheitsgefährdung des Hundes und anderer Verkehrsteilnehmer leider nicht.

Die Wohnung: Wenn ihr eine kleine Wohnung habt, müsst ihr den Bewegungsmangel innerhalb der eigenen vier Wände mit Aktivitäten außerhalb der Wohnung kompensieren. Falls ihr euch zwischen verschiedenen Wohnungen entscheiden könnt, ist eine größere Wohnung deshalb immer die erste Wahl. Zudem kann es sinnvoll sein, eine Wohnung mit Garten im Erdgeschoss zu wählen und, falls das nicht möglich ist, Wohnungen mit Fahrstuhl zu priorisieren. Welpen dürfen nämlich keine Treppen gehen und im Alter fällt vielen Hunden das Treppenlaufen schwer. Zusätzlich freuen sich Hunde darüber, wenn sie innerhalb der Wohnung mit Frischluft in Verbindung kommen, weshalb Wohnungen mit (gesichertem) Balkon vorzugswürdig sind.

Die Sozialisation: Auch wenn ihr eine eigene Wohnung oder gar ein Haus besitzt, seid ihr mit eurem Hund nie ganz allein. Nehmt immer Rücksicht auf die Nachbarschaft. Gibt es Kinder, Senioren oder Menschen mit einer Hundephobie oder sonstigen Angst? Für das Gemeinschaftsleben ist es wichtig, den Hund frühzeitig zu sozialisieren, damit er angepasstes Verhalten zeigt. Das betrifft übrigens nicht nur die Menschen, sondern trifft auch auf andere Spezies, wie Hunde und Katzen zu. In einer bevölkerungsreichen Gegend muss der Hund mit anderen Lebewesen souverän umgehen können, damit keine nachbarschaftlichen Probleme entstehen.

Wie richtet ihr eine hundefreundliche Wohnung ein?

Die Wohnung selbst muss hundegerecht gestaltet sein. Eine hundefreundliche Wohnung könnte so aussehen:

  • Verschluckbare Kleinteile entfernen
  • Alle Dinge verstauen, die kaputtgehen können
  • Keine offenen Mülleimer nutzen, sondern Modelle mit Deckel wählen
  • Kabel mit einer Ummantelung versehen
  • Sich angewöhnen, die Tür zu verschließen, wenn der Hund Türklinken erreichen und bedienen kann
  • Treppengeländer und Balkone mit einem Sprung- und Fallschutz absichern
  • Putzmittel und andere giftige Substanzen sicher verstauen
  • Stets frisches Wasser und ausreichend Futter servieren
  • Eine Ruhezone einrichten, in die sich der Hund jederzeit ungestört zurückziehen kann
  • Bewegungsfläche schaffen, um das Risiko von materiellen Schäden und Verletzungen zu minimieren

Eine Wohnung mieten mit Hund – rechtliche Lage

Zwar steht dem Vermieter kein grundsätzliches Verweigerungsrecht zu, dennoch hat er in bestimmter Hinsicht ein Kündigungsrecht:

  • Die Haltung von einem Listenhund muss der Vermieter nicht tolerieren.
  • Die Anzahl der Hunde muss der Wohnfläche entsprechend angemessen sein.
  • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind untersagt.
  • Der Hund muss mit der Nachbarschaft harmonieren. Verschmutzungen oder Geräuschbelästigungen durch den Hund können zu einer Abmahnung führen.
  • Die Hundehaltung gegen den rechtswirksamen Willen des Vermieters ist nicht erlaubt.

Meistens hat der Mieter noch die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren, also beispielsweise einen Hundetrainer zu engagieren oder die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen. Wenn daraufhin allerdings keine Besserung erfolgt, muss er den Hund abgeben oder die Wohnung räumen.

Hund und Mietwohnung – sollte man es verschweigen?

Obgleich der Vermieter die Hundehaltung nicht pauschal verbieten darf, wäre das Verschweigen ein Kündigungsgrund. Abgesehen davon, werden die Nachbarn recht schnell von eurem Mitbewohner erfahren, weshalb diese Information auch von dortiger Seite an den Vermieter durchsickern kann. Wenn er von der Hundehaltung in der Mietwohnung Wind bekommt, bedeutet das einen groben Vertrauensbruch, der über die Qualität des Mietverhältnisses bestimmen kann. Zeigte sich der Vermieter bisweilen in bestimmten Regelungspunkten kulant, kann er nun – zu euren Ungunsten – auf sein Recht bestehen.

Langfristig wird es angenehmer sein, in wichtigen Fragen den Weg der offenen Ansprache zu wählen. Falls ihr die Gelegenheit dazu bekommt, stellt Hund und Vermieter gegenseitig vor, damit sich dieser von den Charaktereigenschaften des Hundes überzeugen kann.

Wann darf der Vermieter einen Hund verbieten?

Generell hat der Vermieter ein Mitentscheidungsrecht, wer in seiner Wohnung lebt und wie mit ihr verfahren wird. Hunde hinterlassen Kratzer im Parkett und können die Inneneinrichtung zerstören, außerdem neigen einige von ihnen zu exzessivem Gebell, doch kann man wegen Hundegebell angezeigt werden? Unaufhörliches Hundegebell, besonders zu Ruhezeiten, zählt als Ruhestörung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zum Schutz des Nachbarschaftsverhältnisses und ihres Eigentums sprechen einige Vermieter ein Haltungsverbot aus.

Ein pauschales Haltungsverbot ist aber nicht rechtswirksam. Wirksam ist es erst, wenn ihr eure individuelle Situation mit dem Vermieter diskutiert. Das Haltungsverbot muss also einzelfallbezogen sein. Einen großen Hund, wie den Bernhardiner, werden die wenigsten Vermieter akzeptieren.

Welche Tiere kann der Vermieter verbieten?

Grundsätzlich ist es erstmal nicht erlaubt, Tier zu verbieten, allerdings muss bei großen und exotischen Tieren eine sogenannte Haltungserlaubnis beim Vermieter vorgelegt werden.

Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

  • Ein pauschales Haltungsverbot ist ungültig.
  • Gibt es keine vertraglichen Absprachen oder Vertragsklauseln, ist die Hundehaltung erlaubt.
  • Die Haltung kleiner Hunde ist immer zulässig, es sei denn, sie fallen negativ auf.
  • Bei Zustimmung des Vermieters ist die Hundehaltung ebenfalls erlaubt.
  • Wenn die Hundehaltung laut Mietvertrag zulässig ist, bedarf es keiner weiteren Genehmigung.

Falls euer Mietvertrag die Hundehaltung offen lässt, solltet ihr die Absprachen zwischen euch und eurem Vermieter schriftlich notieren.

Neben dem Mietvertrag enthält die Hausordnung verbindliche Regeln von praktischer Relevanz. Dort kann zum Beispiel festgehalten sein, dass die Haltung sogenannter Listenhunde (Hunde mit vermutetem Gefahrenpotenzial) generell verboten ist.

 Haustier Wohnung – wie überzeugt ihr den Vermieter?

Viele Vermieter sind in ihrem Meinungsbild über Hunde festgefahren. Schließlich geht es bei der Wohnung um ihr Eigentum, das nicht beschädigt werden soll. Außerdem sind Wohnungen generell sehr begehrt, weshalb der Vermieter zwischen mehreren Bewerbern wählen kann. Kaum verwunderlich, dass die Entscheidung nur sehr selten auf einen Hundehalter fällt.

Ihr könnt aber schon im Bewerbungsverfahren einiges dafür tun, dass der Vermieter einen guten Eindruck von euch und eurem Hund gewinnt:

  • Bringt den Hund zur Wohnungsbesichtigung mit und stellt ihn anhand seiner positiven Eigenschaften vor.
  • Zeigt eure halterischen Fähigkeiten auf, indem ihr euren Sachkundenachweis vorlegt oder über eure langjährige Erfahrung im Umgang mit Hunden sprecht.
  • Bringt einen Nachweis über die abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung mit, um zu belegen, dass der Vermieter nicht auf entstandenen Schäden sitzen bleibt.
  • Bittet euren aktuellen Vermieter darum, ein Schriftstück auszustellen, aus dem hervorgeht, dass der Hund in eurem Mietverhältnis keine Schäden oder sonstigen Ärgernisse verursacht hat.
  • Legt eine angemessene Mieterhöhung fest oder erhöht das Deponat.

Welcher Hund ist für die Wohnung geeignet?

Natürlich sind große Gärten für die Hundehaltung ideal. Doch mit steigender Bevölkerungsdichte gibt es einen wachsenden Personenkreis, der auf einen eigenen Garten verzichten muss. Doch der Verzicht auf einen Garten schließt die Haltung eines Hundes nicht zwangsläufig aus, denn einige Hunderassen kommen hervorragend mit der Wohnungshaltung klar.

Grundsätzlich kommen Hunde mit diesen Eigenschaften für die Wohnungshaltung in Betracht:

  • Kein hoher Bewegungsdrang
  • Ausgeglichenes Gemüt (mäßiges Gebell und keine übermäßige Reizoffenheit)
  • Pflegeleichte Hunde
  • Sozialtauglichkeit

Es mag verwunderlich sein, doch die Körpergröße ist nicht der ausschlaggebende Punkt. Wenn der Hund die Kriterien eines Wohnungshundes erfüllt, ist es egal, wie groß er ist und wie passend er entsprechend der optischen Beurteilung auf den ersten Blick erscheint, doch welcher Hund kann gut allein bleiben?

Diese Hunderassen haben sich in der Wohnungshaltung bewährt:

Welcher Hund für Berufstätige?

Diese Hunderassen sind bei Berufstätigen besonders beliebt:

Doch auch wenn ihr einen Wohnungshund gefunden habt, solltet ihr ihm Aktivitäten anbieten und Bewegungsfreiheiten gewähren. Jeder Hund muss mehrmals täglich an die frische Luft.

FAQ

Können große Hunde in einer Wohnung gehalten werden?

Ja, es ist möglich, große Hunde in einer Wohnung zu halten. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass der Hund genügend Bewegung und Auslauf bekommt und dass die Wohnung groß genug ist, um den Hund bequem unterzubringen.

Brauchen Hunde in der Wohnung weniger Bewegung als Hunde mit Garten?

Nein, Hunde in der Wohnung benötigen genauso viel Bewegung wie Hunde mit Garten. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass der Hund genügend Auslauf bekommt, um gesund und glücklich zu bleiben.

Wie oft sollte ich meinen Hund in der Wohnung ausführen?

Idealerweise sollten Sie Ihren Hund mindestens zwei- bis dreimal am Tag ausführen, um ihm genügend Bewegung und Auslauf zu bieten. Wie oft Sie Ihren Hund ausführen sollten, hängt jedoch auch von der Größe und dem Alter Ihres Hundes ab.

Wie kann ich meinen Hund in der Wohnung beschäftigen?

Es gibt viele Möglichkeiten, Ihren Hund in der Wohnung zu beschäftigen, z.B.mit Spielsachen spielen, Trainingseinheiten durchführen oder auch Intelligenzspiele verwenden.

Kann ich meinen Hund alleine in der Wohnung lassen?

Ja, Sie können Ihren Hund alleine in der Wohnung lassen, aber es ist wichtig sicherzustellen, dass er genügend Beschäftigung und Aufmerksamkeit hat, um keine Verhaltensprobleme zu entwickeln. Sie können zum Beispiel Spielzeug oder Kausnacks bereitstellen oder einen Hundesitter engagieren, um sich um Ihren Hund zu kümmern, wenn Sie nicht da sind.

Was kann ich tun, wenn mein Hund in der Wohnung bellt?

Wenn Ihr Hund in der Wohnung bellt, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass er Langeweile hat oder dass er unter Stress steht. Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund genügend Bewegung und Auslauf bekommt und bieten Sie ihm ausreichend Beschäftigung und Spielzeug an. Wenn das Bellen anhält, sollten Sie einen Tierarzt oder einen Verhaltensspezialisten aufsuchen, um das Problem zu lösen.

Wohnt ihr mit eurem Hund in einer Mietwohnung? Was sind eure Erfahrungen? Berichtet uns in den Kommentaren! 

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