01.03.2022

Von Hundeverboten und besonders hundefreundlichen Orten

Ein Überblick

Auch, wenn es schön wäre – ihr dürft eure geliebten Vierbeiner leider nicht immer überall hin mitnehmen, nicht mal kleine Hunde wie den Chihuahua. Weder in Deutschland noch im Ausland. Sicher seid ihr schon den verschiedensten Verbotsschildern begegnet, die euch darauf hinweisen, dass Hunde leider draußen bleiben müssen.

Häufig sind solche Hinweise jedoch gar nicht vorhanden. Dann ist es gut, wenn ihr Hundebesitzer*innen wisst, ob und wann ihr euren Hund mitnehmen dürft. Wir haben hier die wichtigsten Orte zusammengefasst, an denen Hunde verboten sind und auf der anderen Seite besonders hundefreundliche Orte zusammengetragen. Auch zum Thema Hundehaltung im und um Haus und Wohnung ist einiges zu sagen.

Hunderverbote im öffentlichen Raum in Deutschland

Hunde verboten?

Nicht alle Orte im öffentlichen Raum sind in Deutschland hundefreundlich. Das hat nicht immer damit zu tun, dass Hunde oder Tiere an diesen Orten grundsätzlich unwillkommen sind. Zudem bedeutet es nicht unbedingt, dass die Betreiber, Besitzer oder Verwalter dieses Ortes Tierfeinde sind. Manchmal hat es vielmehr hygienische Gründe, dass Tiere für den Aufenthalt an einem bestimmten Ort nicht vorgesehen sind, besonders große Hunderassen wie der Neufundländer, oder die Deutsche Dogge fallen sofort auf und machen manchen Menschen Angst.

In anderen Fällen denkt man an das Wohl der Allgemeinheit. Da es durchaus einige Menschen gibt, die Angst vor Hunden oder gar eine Allergie haben, wird auf diese Gruppen Rücksicht genommen. Denn während Menschen manche Orte oder Räumlichkeiten aus diversen Gründen nun einmal besuchen müssen, sind Hunde die Begleitung, die eben nicht unbedingt mitgenommen werden müsste.

Auch, wenn Verbotsschilder euch im ersten Moment vielleicht sauer aufstoßen mögen, sind sie eigentlich hilfreich. Denn ihr wisst durch die Schilder sofort Bescheid. So vermeidet ihr Auseinandersetzungen und Probleme, wie sie immer wieder auftauchen.

Sollten Zweifel bestehen, liegt es an euch als Hundehalter*innen, nachzufragen, was Sache ist. Die Devise „Kein Verbotsschild zu sehen, also ist mein Hund hier auch willkommen“ führt in Zweifelsfällen eher zu Problemen. Ihr seid als Frauchen und Herrchen in der Verpflichtung Rücksicht zu nehmen. Außerdem werft ihr mit vorsichtigem und nachfragendem Verhalten ein gutes Licht auf alle anderen Hundehalter*innen. Das wiederum trägt zu einer allgemein besseren Wahrnehmung von Hunderhalter*innen bei und kann letztlich auch wieder euch selbst zugutekommen.

Generelle Hundeverbote in öffentlichen Gebäuden

Hunde im Freien sind eine Sache, Hunde in Gebäuden noch einmal eine ganz andere. In vielen öffentlichen Gebäuden von Städten und Kommunen sind Hunde in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur dann, wenn explizit erwähnt sein sollte, dass Hunde hier Zutritt haben. In folgende Gebäude beispielsweise dürft ihr eure Hunde in aller Regel nicht mitnehmen:

  • Kirche
  • Moschee
  • Synagoge
  • Kloster
  • Abtei
  • Kindergarten
  • Schule
  • Universität
  • Rathaus
  • Stadthaus
  • Stadtbibliothek
  • Turnhalle (mit der Ausnahme: Hundesporthalle)
  • Museumsgebäude
  • Lebensmittelgeschäfte
  • Drogeriemärkte
  • Bäckerei
  • Metzgerei
  • Konditorei
  • Kino
  • Theater
  • Oper
  • Krankenhaus
  • Arztpraxis
  • Theater
  • Kinos
  • Konzerträume
  • Festhallen
  • Versammlungsräume

Darüber hinaus sind eure Hunde generell an folgenden Orten eher ungerne gesehen oder gar ganz verboten:

  • Kinderspielplätze
  • Öffentliche Liegewiesen
  • Friedhof
  • Schwimmbäder
  • Sportarenen
  • Landesgartenschau und Bundesgartenschau

Andere konkrete Orte, an denen Hunde verboten sind

Neben diesen allgemeinen und unspezifischen Orten gibt es einige konkrete Plätze, zu denen ihr eure Hunde nicht mitnehmen könnt oder wo ihnen der Eintritt verwehrt wird. Einige dieser Orte haben wir ebenfalls zusammengetragen. Auch diese Liste hat nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Wir haben dennoch versucht, Beispiele zu finden, die ein allgemeines Bild davon vermitteln, wo ihr eventuell nachfragen solltet.

  • Große Supermarkt- oder Drogeriemarktketten: Aldi, Lidl, Penny, Norma, Rewe, Kaufland, Real, Netto, Edeka, Rossmann, DM
  • Möbelhäuser, wie IKEA
  • Legoland Bayern, Deutschland (Am Parkplatz gibt es jedoch ein sogenanntes Hundehaus. Dort könnt ihr eure Hunde zur Betreuung abgeben. Im Legoland in Dänemark sind Hunde wiederum erlaubt.)
  • PLAYMOBIL®-FunPark Zirndorf
  • Disneyland® Paris
  • Madame Tussauds in Berlin
  • Abschnitt des Mauerparks in Berlin zwischen S-Bahn und Gleimstraße
  • Zoo Berlin
  • Zoo Frankfurt (Im Opel-Zoo, dem zweitgrößten Zoo in der Umgebung, sind Hunde erlaubt.)
  • Schloss Hohenschwangau
  • Schloss Neuschwanstein (Um das Schloss sind Hunde erlaubt. Ihr könnt mit ihnen zusammen also einen Ausflug dorthin machen, möchtet ihr ins Gebäude, müssen die Vierbeiner allerdings draußen warten.)
  • Schloss Mannheim (Hier gibt es keinen Außenbereich, deshalb solltet ihr das Schloss wirklich nur ohne Hunde anschauen gehen.)
  • Moviepark Germany (Vor dem Gelände findet sich eine Hundebetreuung.)
  • Palmgarten Frankfurt
  • Musical Starlight-Express in Bochum
  • Musical König der Löwen in Hamburg
  • Phantom der Oper in Hamburg
  • Blue Man Group in Berlin
  • Baumwipfelpfad im bayerischen Wald
  • Sea Life in Berlin, Konstanz, Hannover, München, Königswinter, Oberhausen und am Timmendorfer Strand (Ostsee)
  • Ausstellung Körperwelten
  • Kaltenberger Rittertunier
  • Seehundstation Norddeich  (Seehundaufzuchtstation)
  • Wolfcenter Dörverden

Leinenpflicht

Auch die Leinenpflicht ist ein immer wieder Ärger bereitendes Thema. Sie unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Nur in Hamburg gibt es eine allgemeine Leinenpflicht, egal ob Sie einen kleinen Mops, oder einen großen Mastiff. Das bedeutet, dass ihr dort jeden Hund ab zwölf Monaten überall im öffentlichen Raum an die Leine nehmen müsst. Ausnahmen stellen lediglich gekennzeichnete Hundeauslaufzonen dar.

Einige andere Bundesländer schreiben das Anleinen aller Hunde an manchen, bestimmten Orten vor. Eine ortsabhängige Anleinpflicht gibt es in

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • im Saarland
  • und in Schleswig-Holstein.

Die Anleinpflicht gilt in der Regel für:

  • Waldgebiete
  • öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
  • Sportanlagen
  • Zelt- und Campingplätze
  • Büro-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäude
  • Läden
  • bauliche Anlagen
  • Gaststätten
  • öffentliche Versammlungen
  • Aufzüge
  • Volksfeste und andere Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Bahnhöfe sowie dazugehörige Gebäude und Haltepunkte
  • Fußgängerzonen und öffentliche Straßen
  • Plätze mit Menschenansammlungen
  • Friedhöfe

Sonderregelung: Blindenführhunde und Assistenzhunde

Blindenführhunde und Assistenzhunde stellen selbstverständlich eine Ausnahme zu allen genannten Regularien dar. Sie dürfen (fast) überall hin mitgenommen werden. Das gilt sogar für Lebensmittelgeschäfte. In diesen ist der Zutritt für „normale“ Hunde ansonsten gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene grundsätzlich strengstens verboten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft klärt über die Sonderregel für Blindenführ- und Assistenzhunde auf. Hier wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass darauf zu achten ist, dass die Hunde dennoch in keinen Kontakt mit den Lebensmitteln kommen.

Die einzige Ausnahme stellen hier wiederum Gastwirtschaften dar. Falls die Wirtin oder der Wirt hier von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, dürfen selbst Blinden- und Assistenzhunde hier nicht mit rein.

Es kommt allerdings immer wieder vor, dass auch Blindenführhunde und Assistenzhunde etwa nicht in Lebensmittelgeschäfte oder auch zu einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen nicht mitgenommen werden können. Meist weist das Personal an der Tür auf das Hundeverbot hin. Auch hier gilt es natürlich, ruhig zu bleiben und über die Ausnahmen aufzuklären. Wer mit Blinden- oder Assistenzhund einen Arzt- oder Krankenhausbesuch plant, spricht sich am besten telefonisch mit den Verantwortlichen ab. So lässt sich besser Rücksicht auf Hundeallergiker und ängstliche Menschen nehmen.

Hundehaltung in und um Haus und Wohnung

Ihr als Besitzer*innen eurer Hunde seid sicher der Meinung, dass ihr brave Tiere habt, die niemandem etwas antun würden, die sich meist ruhig verhalten und selten bellen. Selbst, wenn das zutreffen mag, sehen das Nachbarn, Vermieter und Eigentümer oft anders. Immer wieder kommt es dann zu Auseinandersetzungen, die nicht selten in einem Rechtsstreit enden. Möchtet ihr das vermeiden, solltet ihr einige Punkte beachten

1. Auslauf der Hunde im Garten

Habt ihr einen eigenen, kleinen Garten, ist das für eure Hunde natürlich ein Segen. Hier können sie draußen sein und herumtollen, ohne dass ihr ständig aufpassen müsst, dass sie auch nichts anstellen. Ihr solltet aber beachten, dass die Ordnungsbehörde eurer Gemeinde verfügen kann, dass Hunde zu bestimmten Zeiten nicht im Garten sein dürfen. Sie sind stattdessen in geschlossenen Räumen zu halten. Klingt merkwürdig, ist aber tatsächlich wahr.

Meistens handelt es sich aber um Regeln, die typische Ruhezeiten betreffen. Nachts etwa, zwischen 22 und 6 oder 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen zu bestimmten Zeiten können solche Regeln greifen.

Sobald der Verdacht vorliegt, eure Hunde könnten andere Menschen in irgendeiner Weise belästigen oder gar bedrohen, wird das zuständige Gericht für die Klagenden und gegen die Freiheit eurer Tiere entscheiden. Besonders vorsichtig ist man verständlicher Weise bei kleinen Kindern im Nachbarsgarten, wo allein die Größe eines Hundes oft ausschlaggebend für einen gerichtlichen Beschluss ist.

2. Bellende Hunde

Tagsüber ist die Lärmkullisse in den meisten Städten so groß, dass das Bellen eurer Hunde in der Regel untergeht. Doch auch hier kann es zu Ruhezeiten und insbesondere natürlich nachts Ärger geben, wenn eure Hunde nicht still sein wollen. Das gilt dann nicht nur für den Aufenthalt im Freien, sondern auch für geschlossene Räume.

Sollten Nachbarn gegen euch vorgehen und sich beschweren, dass ihr Schlaf durch lautes Bellen regelmäßig gestört werde, müsst ihr dafür sorgen, dass eure Hunde nachts nicht mehr bellen. Andernfalls drohen euch im ungünstigsten Fall Bußgelder, die sich durchaus auf gerne mal mehrere tausend Euro belaufen können. Auch kann es passieren, dass Vermieter die Miete erhöhen oder andersherum Mieter wiederum weniger Miete zahlen, wenn sie sich durch Hundebellen aus der Nachbarschaft gestört fühlen. In beiden Fällen kann der Bundesgerichtshof für die „Belästigten“ entscheiden.

3. Mietverträge und Verbotsklauseln

Entgegen einer weitverbreiteten Annahme dürfen Haustiere im Mietvertrag nicht grundsätzlich verboten werden. Sollte sich eine solche Formularklausel im Mietvertrag finden, ist diese unzulässig. Denn sie benachteiligt Mieter in unangemessener Weise, indem sie jegliche Rücksicht auf besondere Fälle ausschließt.

Das bedeutet: Im Einzelfall kann es durchaus rechtmäßig sein, dass ein Vermieter einen Mietvertrag verfasst, indem ein Haustier verboten wird. Davor allerdings muss gründlich abgewogen werden, ob eine Tierhaltung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist.

Andernfalls seid ihr als Hundehalter eher im Recht. Sollten eure Nachbarn zu euch stehen und bestätigen, dass die Hunde niemanden stören und sehr friedlich sind, werdet ihr euch als Mieter wahrscheinlich durchsetzen können.

4. Ebenfalls gut zu wissen

  • Beobachtet ihr, dass ein Nachbar seinen Hund oder seine Hunde nicht artgerecht hält, solltet ihr ihn zunächst natürlich in gemäßigtem Ton darauf ansprechen. Bewirkt das nichts, könnt ihr – wenn ihr zur Miete wohnt – das Ganze dem Vermieter oder Eigentümer melden. Doch auch der kann mitunter nichts erwirken. Das Gericht muss konkrete Umstände als Beweis sehen, um ein Haltungsverbot zu erwirken. Der reine Verdacht nicht-artgerechter Haltung reicht nicht aus.
  • Behaltet eure Hunde immer im Auge, wenn sie sich im öffentlichen Raum irgendwo hinlegen. Das gilt auch für Hausflure und rund um Haus und Wohnung. Stolpert nämlich jemand über euren Hund und verletzt sich, kann das Gericht gegen euch entscheiden. Dann kommt es zur Tierhalterhaftung und es fallen mitunter hohe Schmerzensgeldzahlungen an.
  • Macht euch wegen Hundehaaren im Haus oder Treppenhaus keine Sorgen. Aus nachbarschaftlicher Sicht ist es besser, wenn diese vor allem in eurer Wohnung zu finden sind, klagen kann aber deswegen niemand gegen euch.
  • Achtet immer darauf, welche Nachbarn sich euren Hunden gegenüber ängstlich verhalten. Gerade da solltet ihr die Vierbeiner an die kurze Leine nehmen und dafür sorgen, dass sie sich nicht aggressiv verhalten.

Hunde auf Reisen

Auf weiter Reise – Beispiel USA

Möchtet ihr eure Hunde mit auf Reise nehmen, gibt es, je nach Land einige spezielle Hundeverbote oder Regeln, die ihr beachten müsst. Ihr solltet euch selbstverständlich immer vor einer Reise darum kümmern, ob ihr im Netz umfassende Informationen zu Hunden und dem entsprechenden Land findet.

Als Beispiel haben wir uns an dieser Stelle die USA herausgesucht. Neben beeindruckenden Städten haben die USA vor allem viel Natur zu bieten. Nehmt ihr euren Hund auf eine so lange Reise mit, solltet ihr möglichst einige Wochen bleiben. Denn die Hunde sind bei einem so langen Flug viel Stress ausgesetzt. Hinzu kommt das andere Klima in den USA, der Jetlag, die andere Umgebung und so weiter. Daran müssen sich auch Hunde erst einige Tage gewöhnen.

In den USA gelten andere „Hunde-Regeln“, als in Deutschland. Folgende Punkte sind beispielsweise besonders zu beachten:

  • Ihr müsst eure Hunde immer an der Leine Andernfalls drohen Bußgelder.
  • In sogenannten „Dog Parks“, die sich auch in Großstädten finden, könnt ihr eure Hunde leinenfrei entdecken und spielen lassen.
  • Wie in Deutschland auch, solltet ihr die Hinterlassenschaften eurer Hunde immer sofort entsorgen.
  • Viele Hotels verlangen einen Aufpreis, wenn ihr mit Hunden einchecken möchtet. Es gibt aber auch dezidiert hundefreundliche Hotels, wie etwa die MGM Hotels in Las Vegas. Hier gibt es besondere Leistungen, die auf Gäste mit Hunden zugeschnitten

Kostenfreie Leckerlis oder Wellnessprogramme sowie etwa eine gute tierärztliche Behandlung sind hier keine Seltenheit.

Zwar solltet ihr eure Hunde auch in Deutschland nicht länger im Auto lassen, in den USA drohen hierfür aber sogar häufig hohe Bußgelder.

Besonders schön sind Hundereisen in den USA etwa rund um San Francisco, wo ihr mit Hunden Cable Car fahren könnt oder bei San Diego, wo Hunde sogar surfen lernen können. Ansonsten eignen sich für längere Aufenthalte alle Nationalparks, weil ihr hier wilde und wunderschöne Natur habt.

Mit Hunden in der EU reisen

Etliche Länder in der EU gelten als sehr hundefreundlich. Damit ist gemeint: Es gibt viele tolle Angebote für euch als Besitzer*innen und eure Hunde, die Gesetzeslage ist nicht zu streng und es gibt weniger Krankheitsgefahren als in anderen Ländern. Deutschland ist eines dieser Länder, ebenfalls besonders empfehlen können wir zum Reisen:

  • Österreich
  • Belgien
  • Niederlande
  • Lettland
  • Tschechische Republik
  • England
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Schweden
  • Irland
  • Litauen
  • Polen
  • Spanien

Achtet darauf, dass ihr in jedem Fall dafür sorgt, dass eure Hunde eine gültige Tollwutimpfung haben. Sie muss dafür mindestens 21 Tage alt und im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.

Restaurants in Europa

Auch in Restaurants innerhalb Europas gibt es bezüglich eurer tierischen Begleiter von Land zu Land unterschiedliche Vorschriften. Während in Deutschland Hunde von Gastwirten verboten werden können und ihr hier am besten nach Restaurants sucht, die explizit hundefreundlich sind, gibt es Länder, in denen Hunde im Restaurant in der Regel willkommen sind.

Als Beispiel wären hier Belgien, Österreich, aber auch Frankreich zu nennen. Vor allem Erfahrungen anderer Hundebesitzer*innen von Reisen in verschiedene Länder sind hilfreich. Wir werden euch am Ende des Artikels aber auch noch einige besonders hundefreundliche Restaurants in Deutschland auflisten.

Hier gibt es für Hund, Frauchen und Herrchen keine Probleme

Freizeit gestalten mit dem Hund

Gerade, wenn ihr vielleicht noch nicht so lange Hunde besitzt, dürfte es hilfreich sein, sich einmal zu vergegenwärtigen, wo ihr mit Hunden grundsätzlich keine Probleme habt. Während beispielsweise Innenstadterkundungen oder Besuche von Museen und Restaurants immer eher schwierig sind, gibt es einige Freizeitaktivitäten, die sich mit Hund besonders eignen.

  • Hundewiesen in Städten oder am Stadtrand und Hundestrände am Meer sind das wahre Paradies für Vierbeiner.
  • Spezielle Hundeparks, die eingezäunt sind, bieten noch mehr Möglichkeiten, leinenlos so richtig viel Energie loszuwerden. Kotbeutelspender, Hundetoiletten und Mülleimer stehen an diesen Orten eigentlich immer zur Verfügung.
  • In vielen Zoos und Tierparks sind Hunde erlaubt. Sie haben hier so viel Spannendes zu entdecken. Außerdem bieten manche Hundeschulen auch Trainings in Zoos und Tierparks an.
  • Auf den meisten Ausflugsschiff- und Bootstouren oder gar bei Kanutouren sind Hunde erlaubt. Auch das ist eine schöne Abwechslung für euch und eure Vierbeiner zu klassischen Ausflügen ins Grüne.
  • Es gibt unzählige Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten in ganz Deutschland, die sich mit Hunden problemlos erkunden lassen. Oft werden sogar Ausflüge gemeinsam mit anderen Hundehalter*innen angeboten, auf denen ihr euch wunderbar austauschen könnt. Eure Hunde freuen sich meist auch über neue Bekanntschaften mit anderen Hunden.

Hundefreundliche Unterkünfte und Restaurants

Spezielle Hunderestaurants, also Restaurants, in denen eure Hunde die Hauptrolle spielen, stellen eher die Ausnahme dar. Auch, wenn es immer mehr solcher Angebote gibt. Allerdings gibt es einige Restaurants (und Unterkünfte), in denen ihr mit Hund – egal, ob Dackel oder Dogge – immer willkommen seid. Einige davon findet ihr abschließend in unserer Empfehlungsliste für verschiedene Städte:

  • Spreegold (Berlin; Charlottenburg)
  • BrewDog DogTap (Berlin; Mariendorf/ Tempelhof)
  • Atlanta Hotel International (Leipzig/ Wachau)
  • Augustiner an der Frauenkirche (Dresden)
  • ASADO Steak (München/ Herrsching)
  • Zabo Linde (Nürnberg)
  • Gasthaus zum Eisernen Steg (Frankfurt am Main)
  • Alte Papiermühle (Frankfurt am Main)
  • Antonino (Köln)
  • Club Astoria (Köln)
  • Wenkers (Dortmund)
  • Moskito (Düsseldorf)
  • Luftbad (Stuttgart)
  • Gasthaus Quellenhof (Hamburg)
  • Haus Pohle (Bergisch Gladbach)
  • Hotel und Restaurant Schwarzes Lamm (Rothenburg ob der Tauber)

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Alle Kommentare (1)

J. S.
02.03.2022 08:38 Uhr

Hallo, also ich muss sagen das mit dem Wolfscenter dörverden stimmt wir hatten unseren Hund da schon mit

Antworten

Unbenannt